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Basisinformationen zum Domainrecht

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Was ist eigentlich eine Domain?

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"Eine Adresse unter der meine Site im Internet auf- und abrufbar ist" - werden Sie vielleicht jetzt antworten.

Das ist zumindest so nicht falsch!

"OK" - könnte man jetzt sagen, wenn bei einer Domain wie www.adresse.de das ADRESSE für die genaue Zuordnung steht - wie z. B. Bahnhofstrasse 9 - dann könnte das DE - COM - NET oder ORG dafür stehen, dass es ja viele Bahnhofstrassen gibt und irgendwie unterschieden werden muss.

So oder so ähnlich war es wohl gedacht, als die Pioniere des Internets Ihre - nicht zu merkenden Zahlenkolonnen - gegen leicht zu merkende Domainnamen tauschten. Das klappte anfangs ganz gut. Dann entdeckte der Kommerz das Internet. Und mit dem Kommerz kamen die Juristen.

Domains waren etwas völlig Neues. Niemand wusste welcher Status gelten sollte. Das ist bis heute so geblieben. Und weil das so ist, wird das Pferd halt von hinten aufgezäumt.

Gesetzliche Regelungen würden zwar nicht unbedingt für mehr Gerechtigkeit sorgen, jedoch zumindest für so etwas wie Rechtssicherheit. Die Gesetzgebung hält sich bedeckt und überlässt die Regelung den Gerichten.

Der Volksmund wusste schon immer, dass "viele Köche den Brei verderben", und so ist es nicht auch nicht verwunderlich, dass die bisherige Rechtsprechung zum Domainrecht eher chaotisch als richtungsweisend ist.

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Domainrecht >Todsichere Tips zum Recht der Domain unter der Lupe

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So finden sich denn auch in vielen Online- und sonstigen Publikationen vielfach "todsichere" Tipps, wie Sie Konflikte beim Registrieren und Gebrauch von Domains garantiert vermeiden können.

  • Keine Tippfehlerdomains (Caco Cola)
  • Keine Markennamen
  • Keine Namen von Prominenten
  • Keine Städtenamen
  • etc etc etc

Richtig ist, dass diese Tipps nicht falsch sind. Falsch ist aber auch, dass die Tipps so richtig sind.

Befolgen Sie die Tipps konsequent, bleibt Ihnen nicht mehr viel Auswahl. Und auch wenn Sie alle Tipps befolgen, bleibt Ihnen immer noch ein juristisches Restrisiko, denn wenn sich einer findet, der mit Ihnen streiten will, haben Sie ein Verfahren am Hals, ob Sie wollen oder nicht.

Tätsächlich gibt es nur einen "todsicheren" Tipp: Lassen Sie vom Internet die Finger weg!

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Auch beim Domainrecht gilt der lange Instanzenweg

Wie immer, wenn der Gesetzgeber die Auslegung der Gesetzgebung den Gerichten überlässt oder wie im Streit um Domains dazu gar nichts sagt, braucht es sehr viel Zeit bis irgendwann zumindest ansatzweise und in Teilbereichen so etwas wie relative Rechtssicherheit herrscht.

Dazu ist es notwendig, dass gestritten wird. Und dazu ist es notwendig, dass diese Streitigkeiten gerichtlich entschieden werden. Das beginnt dann in den unteren Instanzen und führt allzu oft dazu, dass z. B. in Hamburg erlaubt ist, was in München von den Gerichten als unzulässig erachtet wird.

So finden sich in der bisherigen Rechtsprechung zum Domainrecht zu fast jeder Thematik widersprüchliche Entscheidungen.

"Der Rechtsweg ist einzuhalten!" Also landen von den erstinstanzlichen Verfahren irgendwann weitere bei der nächsten Instanz. Und einige wenige dann beim Bundesgerichtshof.

Der sorgt dann mit seinen Entscheidungen wenigstens in Teilbereichen (Mitwohnzentrale - Shell etc) für so etwas wie Rechtssicherheit.

Diese resultiert jedoch weniger daraus, dass die Aussage der Entscheidung so glasklar ist, dass für Zweifel kein Spielraum bleibt.

So betraf die Entscheidung zu Mitwohnzentrale die Abteilung "Generische Begriffe", also Begriffe aus der Umgangssprache wie halt Mitwohnzentrale oder Auto, Haus, Blume, Laufen, Gehen etc.

Viele - nun verunsicherte - Streithammel die bis zur BGH Entscheidung noch beabsichtigten wegen eines generischen oder ähnlichen Begriffs einen Streit zu beginnen, lassen das jetzt lieber, wegen des erhöhten Risikos, dass ein angerufenes Gericht sich an die Entscheidung des BGH anlehnen könnte.

So haben BGH Entscheidungen - weil auch diese im Einzelfall ergehen - nur selten bindende Wirkung, der Diziplinierungseffekt ist jedoch gegeben.

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