Domainrecht aktuell

Einführung zum Domainrecht - Internetrecht

Schlagwortartige Zusammenfassungen wie Reiserecht, IT-Recht  oder hier > Domainrecht < lassen bei Nichtjuristen oft den Eindruck entstehen, der Gesetzgeber hätte spezielle Regelungen geschaffen, die sich genau darauf beziehen.>/strong>

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Tatsächlich ist es jedoch so, dass, wenn von Domainrecht gesprochen wird, alles gemeint ist, was rechtlich irgendeinen Bezug zur Domain hat.

Domainrecht ist (noch) Richterrecht - ähnlich dem Wettbewerbsrecht, dem jedoch noch ein schmales Gesetz - das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zugrunde liegt.

Richterrecht bedeutet auch im Domainrecht, dass aufgrund fehlender gesetzlicher Bestimmungen die Auslegungen den Gerichten überlassen bleiben. Und wie immer wenn gesetzliche Definitionen fehlen und durch Richterrecht ersetzt werden, entsteht zunächst etwas, was nach Chaos aussieht und es tatsächlich auch ist.

Es ist das Recht eines jeden die Gerichte im Falle einer juristischen Kontroverse anzurufen.

Der gesetzliche Auftrag der Gerichte ist es, im Falle einer solchen Anrufung eine Entscheidung zu treffen.

Dies tut das Gericht auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben. Fehlen diese, bleibt den Gerichten nur die Abwägung. Rechtliche Normen (Gesetze) die schon existierten, bevor es die erste Domain gab, werden versucht in die Auseinandersetzungen miteinzubringen.

Eine Aufgabe, um die die damit Befassten nicht immer zu beneiden sind. Auch Richter haben ganz verschiedene Erfahrungswerte und Horizonte.

Urteile zur Domain und zum Domainrecht

Viele "bahnbrechende" Entscheidungen aus den Neunziger Jahren zum Domainrecht sind heute längst Makulatur.

Was heute als aktuell und tendenziell gilt, ist vielleicht schon morgen Schnee von gestern.

  (u. M.) - Das nebenstehende u. M. werden Sie an einigen Stellen in dieser Site wiederfinden. Es kennzeichnet, dass es sich bei den dort wiedergegebenen Passagen um unsere Meinung handelt.

> So sind wir z. B. der Meinung, dass die zwangsweise Übertragung einer Domain gegen die Grundrechte verstösst, weil damit auch immer eine Verletzung des grundgesetzlich garantierten Postgeheimnisses einhergeht. Zu jeder Domain gehört immer mindestens auch eine eMailadresse. Ein zwangsweise zur Übertragung Gezwungener hat nach Übertragung einer Domain keinerlei Möglichkeit mehr zu verhindern, dass Dritte an ihn gerichtete Post einsehen.<

Viele unserer konträren Rechtsauffassungen aus früheren Publikationen wurden inzwischen von den höchsten deutschen Gerichten bestätigt. So auch unsere Rechtsauffassung zur sog. - Anwaltshotline -

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