Domainrecht aktuell

Oft gestellte Fragen zum Domainrecht

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Was kann ich tun, wenn meine Wunschdomain (Name?) nicht mehr frei ist?

Werden bei Registrierung der Domain rechtliche Aspekte geprüft?

Wie kann ich feststellen, ob eine Domain gegen Markenrecht, Namensrecht etc verstösst?

Kann ich auf Unterlassung (Abmahnung) in Anspruch genommen werden, wenn ich auf jemanden verlinke, der gegen Markenrecht - Namensrecht - Wettbewerbsrecht verstösst?

Was ist der Unterschied zwischen einer privaten und gewerblichen Homepage?

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Was kann ich tun, wenn meine Wunschdomain (Name?) nicht mehr frei ist?

1.) Dass Ihre Wunschdomain unter allen Topleveldomains (COM - NET - ORG - TV - AT etc)  belegt ist, ist kaum anzunehmen. Schauen Sie unter > www.speednames.com < nach. Wenn Sie dort Ihren Namen oder die Domain eingeben, wird Ihnen für die wichtigsten Toplevels angezeigt was frei oder belegt ist.

> Was Sie ohne allzu grosses Risiko registrieren können, sollte Ihnen nach dem Studium dieser Site zumindest halbwegs bekannt sein. Viel ist es leider nicht! <

2.) Haben Sie irgendwelche Rechte an Ihrem Wunschbegriff?

Markenrecht - privates Namensrecht - Firmennamensrecht - Urheberrecht - Werkschutztitel etc ?

Dann könnten Sie überlegen, den Betreiber der Domain anzuschreiben. Oder durch einen Rechtsanwalt anschreiben zu lassen. Fordern Sie die Herausgabe der Domain.

> Ergebnis A -

Die Domain wird herausgeben. Damit ist dann die Sache erledigt.

> Ergebnis B -

Keine Reaktion oder Ablehnung. Dann müssten Sie abmahnen oder sofort klagen.

> Ergebnis C -

Der Domaininhaber mahnt Sie ab, derartige Verlangen zu unterlassen oder klagt direkt (negative Feststellung) darauf, dass Sie keinen Anspruch auf Unterlassung haben. Verliert er jedoch diesen Prozess, ist es so, als hätten Sie geklagt und gewonnen.

Wollen Sie Ergebnis C vermeiden, unterlassen Sie es zu fordern. Fragen Sie an, ob der Domaininhaber bereit wäre, die Domain herauszugeben, wenn Sie eine solche Herausgabe fordern würden.

3.) Schauen Sie sich zunächst an, was unter der Domain angeboten wird. Das ist wichtig, wenn Sie möglicherweise kaufen wollen. Fragen Sie an oder machen Sie einen Preis. Lassen Sie sich nicht von Riesensummen verschrecken, die oft für Domains gefordert werden. Diese sind meist völlig unrealistisch.

Bedenken Sie aber auch, dass niemand eine Domain für 100 Euro abgibt, für die jahrelang Providergebühren gezahlt wurde.

Werden bei Registrierung der Domain rechtliche Aspekte geprüft?

Nein! Weder Ihr Provider noch die Deutsche NIC (Denic) überprüfen, ob eine beantragte Domain rechtlich korrekt oder problematisch ist.

Das ist auch nur schwer möglich. Die Prüfung müsste (um halbwegs sicherzugehen!) von einem erfahrenen Juristen - unter Berücksichtigung aller Faktoren - für jede Domain einzel vorgenommen werden. Die Registrierung einer Domain würde für die Mehrzahl der Interessierten nicht mehr bezahlbar sein.

Auch wenn eine solche - wie übrigens jede - Überprüfung ergeben würde, dass eine Registrierung der Domain unproblematisch ist, wäre das kein Schutz vor unsinnigen Klagen.

Beispiel für eine unsinnige Klage:

Der allgegenwärtige Günther Jauch klagte gegen einen Provider, weil der den Namen G. Jauch in leicht veränderter Schreibweise als Domain registriert hatte. Jauch war der Ansicht, sein Name müsse vor Registrierung durch Dritte geschützt sein. Dafür sollte der Provider sorgen. Jauch fiel (zu Recht) mit seinem Ansinnen auf die Nase. Eine positive Entscheidung für Jauch hätte weitreichende Folgen für alle Provider gehabt. Die Klage hatte (gottseidank) nie Aussicht auf Erfolg. Jauch konnte dies wohl nicht wissen. Sein Anwalt schon!

Es ist nie ganz klar, ob nicht doch irgendjemand berechtigt ist, den Namen oder Begriff der Domain in identischer oder ähnlicher Schreibweise zu nutzen. Eine generelle Sperrung würde vielleicht jemanden benachteiligen, der sich sein Recht dann einklagen müsste.

Wie kann ich feststellen, ob eine Domain gegen Markenrecht, Namensrecht etc verstösst?

Ob eine Domain gegen Markenrecht verstösst, lässt sich sicher nur feststellen, wenn sich für die Waren und Dienstleistungen die Sie unter der Domain anbieten wollen in der entsprechenden Warenklasse des Deutschen Patent- und Markenamtes der gleichnamige Begriff findet.

| Recherchen können Sie beim Markenamt direkt > www.dpma.de < oder bei verschiedenen Industrie- und Handelskammern durchführen. Rufen Sie bei Ihrer ortsansässigen IHK an. Dort hilft man Ihnen weiter. |

Ansonsten können Sie das Risiko mit Markenrecht - Namensrecht - Urheberrecht - Werkschutztitelschutz etc zu kollidieren nur minimieren.

Nutzen Sie zur Recherche zur Verfügung stehende Mittel:

Schauen Sie ins Telefonbuch, rufen Sie die Auskunft an und geben Sie den Begriff als Suchwort bei den wichtigsten Suchmaschinen ein.

Finden Sie nichts, ist die Wahrscheinlichkeit mit irgendjemandem zu kollidieren sehr gering.

Finden Sie etwas, konsultieren Sie einen Anwalt und lassen Sie diesen das Gefundene überprüfen.

  Kann ich auf Unterlassung (Abmahnung) in Anspruch genommen werden, wenn ich auf jemanden verlinke, der gegen Markenrecht - Namensrecht - Wettbewerbsrecht verstösst?

JA! - Leider! - "Jedem Webmaster seinen leibeigenen Anwalt" - so könnte die Alternative aussehen, wenn die "unsinnige" Rechtsprechung zum "Mitstörer" sich weiter verfestigt.

Paradebeispiel: Explorer + Webspace!

Etwas Ähnliches findet sich bei Zeitungsredaktionen, die für Ihre Anzeigenseiten verantwortlich sind.

Das Nichtwissen nicht vor Strafe schützt, mag für das Strafrecht richtig sein. In Bereichen des täglichen Lebens - auch des kaufmännischen und gewerblichen - macht das oft jedoch wenig bis keinen Sinn.

So etwas kann nur Juristen einfallen, die sich so überhaupt nicht vorstellen können, dass es tatsächlich Menschen gibt, die ohne juristische Ausbildung durchs Leben gehen.

Übrigens: Ein Mitstörer ist - nach juristischer Meinung - jemand, der die Geschäftsinteressen eines anderen fördert. Und sei es auch nur durch einen Link auf dessen Seite. Und verhält sich dieser unkorrekt, wird auch der Förderer mitverantwortlich gemacht.

Nur - wenn schon viele Juristen überfordert sind, wie soll ein juristischer Laie abschätzen können, was ein anderer tut, der sich möglicherweise seines Tuns ebensowenig bewusst ist?

Was ist der Unterschied zwischen einer privaten und gewerblichen Homepage?

Leicht zu beantworten, weil nachvollziehbar:

Eine gewerbliche Site ist jede Site, durch deren Einsatz im Internet Umsatz und Gewinn gemacht werden soll, Umsatz gefördert oder in Kauf genommen wird.

Schwieriger wird die Beurteilung schon, wenn z. B. ein Architekt eine Site mit berühmten, bekannten oder schönen Bauwerken ins Netz stellt und der Beruf des Sitebetreibers in der Site erkennbar wird.

Aber auch Sparen kann - nach Meinung einiger Juristen - gewerblich sein. Eingespartes ist schliesslich Geld, dass Sie nicht hätten, würden Sie nicht sparen. Das jedenfalls mussten Seitenbetreiber erfahren, die bei Puretec - Strato etc verbilligte Pakete mit Bannerwerbung geordert hatten.

Nicht das diese Betroffenen jetzt ein Gewerbe anmelden und fortan Einkommenssteuer zahlen mussten, was aber die logische Folgerung dieser Entscheidungen wäre, nein - jetzt unterlagen diese Seitenbetreiber dem Markenrecht und Wettbewerbsrecht. Mit oft verheerenden Folgen.

Und auch das Setzen eines Links auf eine gewerbliche Site macht aus der privaten Homepage eines Schülers eine gewerbliche Präsentation. Siehe dazu: Förderung der Geschäftinteressen Dritter - Mitstörer!

Der Freiherr lässt grüssen!

Und auch Michael Schumacher, Pilot bei Ferarri und millionenschwerer Abmahner, liess es sich nicht nehmen auf den Betreiber der Site > michas-formel1-seite < loszugehen.

Aber - Michael heissen viele. Und nicht jeder Michael, der über die Formel 1 berichtet, muss hinten auch Schumacher heissen.

Eine neue Variante hat mittlerweile bei der Beurteilung obiger Frage Einzug in die rechtliche Beurteilung gefunden: GESCHÄFTSMÄSSIG!

Was ist jetzt nun der Unterschied zwischen gewerbsmässig und geschäftsmässig?

Trend: Alles was auf  Dauer angelegt ist!

Top - was manchen Juristen so einfällt.

So richtig logisch ist es zwar nicht. Aber es klingt toll. Das müssen Sie schon zugeben!

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